Gebühren:
Ohne besondere Vereinbarung berechnen sich unsere Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die den Wert des Auftragsgegenstandes zugrunde legt. Die Abrechnung auf Stundenbasis bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Im arbeitsrechtlichen Verfahren trägt jede Partei die außergerichtlichen Kosten und die Kosten bis zum Abschluss der 1. Instanz selbst, unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt.
Auf die Möglichkeit, im Einzelfall Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen wird hingewiesen. Auf die Möglichkeit der Aufhebung in der Beratungshilfe bei nachträglicher Veränderung der Vermögensverhältnisse wird hingewiesen. (§ 6a II 2 Nr. 2 BerHG).
Bitte informieren Sie uns zu Beginn des Mandatsgesprächs über das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung oder Ihre Absicht Beratungs-/Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) in Anspruch zu nehmen.
Ich versichere hiermit, dass ich wirtschaftlich Berechtigter bin für alle Angelegenheiten, zu denen ich beraten oder vertreten werden möchte.